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Automatisch erstellter Entwurf — keine Rechtsberatung, keine Erfolgsgarantie. Praxen erläutern hiermit ihre eigene Gebührenberechnung (§ 5 Abs. 2, § 10 Abs. 3 GOZ); Entwürfe für Versicherte dienen der Selbsthilfe und werden eigenverantwortlich geprüft und versendet. Bei Beihilfebescheiden gilt die einmonatige Widerspruchsfrist unabhängig von diesem Werkzeug.